Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des
Vereins an die Stiftung Warentest, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke zu verwenden hat.
Vorstehende Satzung wurde am 01.04.2017 errichtet.
§ 16 Auflösung, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
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