Den Organen des Vereins wird empfohlen, eine Geschäftsordnung zu erarbeiten und zu
beschließen.
Über jede Versammlung oder Sitzung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens das
Datum, den Ort, den Zweck der Versammlung oder Sitzung sowie den Wortlaut der Beschlüsse
und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Ferner ist in ihr die Tagesordnung
zu benennen oder ihr beizulegen. Die Niederschrift ist von dem Versammlungs- oder
Sitzungsleiter und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen.
§ 14 Geschäftsordnung
-
- Site Admin
- Beiträge: 18
- Registriert: Mittwoch 28. Juni 2017, 15:58