Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Eine Anfechtung gegenüber der
Mitgliederversammlung ist nicht möglich.
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Mitteilung des Annahmebeschlusses wirksam.
Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder auf Lebenszeit aufnehmen.
§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft
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